←
Zurück zur Übersicht
Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
BEITRAG VOM
20.10.2025
Mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie (EED III) sind Gemeinden verpflichtet, als Vorbilder bei der Energiewende bei ihren beheizten und gekühlten Gebäuden bis zum Jahr 2040 jährlich 3% der Flächen auf Niedrigstenergiegebäude– Standard zu sanieren.
Iventarliste EED: ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE EED III