Landwirtschaft, Imkerei & Forst

 

"Wie wir jetzt mit unserer Umwelt umgehen, beeinflusst und gestaltet direkt unsere Zukunft. Der Begriff der Nachhaltigkeit ist omnipräsent und der persönliche ökologische Fußabdruck beschäftigt uns immer mehr. Wir alle können unmittelbar zu einer nachhaltigen Umwelt beitragen indem wir mit dem bewussten Einkauf von heimischen Naturprodukten unsere landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen."

Stadträtin Elisabeth Kollitsch
Referentin für Städtische Betriebe und Land- und Forstwirtschaft

 


Landwirtschaft

Im Landwirtschafsreferat gibt es nachstehende Entleihungsmöglichkeiten für Landwirte:

  • Kalkspritze (€ 5 pro Tag)
  • Klauenpflegestand (€ 8 pro Tag)

Es freut uns, Sie darüber informieren zu können, dass seitens der Stadtgemeinde Völkermarkt eine „Düngekalk-Förderung“ für landwirtschaftliche Grundstücksflächen eingeführt wurde.

Der nachweisliche Ankauf von Düngekalk wird wie folgt gefördert:

  • Düngekalk trocken je Tonne € 20,00
  • Meerkalk je Tonne € 45,00 (Bedarf pro Hektar 50% geringer)

Die maximale Förderung pro Betrieb / Antragsteller inkl. Pachtflächen im Jahr beträgt € 200,00.
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag im laufenden Haushaltsjahr gestellt und die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung im Landwirtschaftsreferat der Stadtgemeinde vorgelegt werden.


Ankaufsbeihilfen für Eber und Widder

Zuchtwertklasse I und II a Förderung:   50 % des Nettoankaufspreises
Zuchtwertklasse II b Förderung:              40 % des Nettoankaufspreises


Ein neuerlicher Anspruch auf eine Beihilfe zu einem Eber- bzw. Widderankauf besteht erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 18 Monaten.


Tierschadenhilfsfonds für Rinder und Zuchtschweine

Seitens der Stadtgemeinde Völkermarkt bestehen zwei Fonds:

1) Tierschadenhilfsfonds für Zuchtschweine
Beitrag der Landwirte:  € 2,18 pro Zuchtsau bzw. Eber
Seitens der Gemeinde wird die Beitragssumme der Landwirte verdoppelt und nach Prozenten der Schadenssumme am Jahresende an die Landwirte ausgezahlt.


2) Tierschadenhilfsfonds für Rinder
Beitrag der Landwirte: € 2,18 pro Rind über 3 Monate
Seitens der Gemeinde wird die Beitragssumme der Landwirte verdoppelt und nach Prozenten der Schadenssumme am Jahresende an die Landwirte ausgezahlt.


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Bienenzucht

Mit diesem Formular führen Sie eine Bienenmeldung gem. § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes durch:



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1) Allgemeines

Die Stadtgemeinde Völkermarkt gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Bienenvölker.

Gewerbsmäßige Imkerei ist von der Förderung ausgeschlossen.

Der Förderungswerber/die Förderungswerberin muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Völkermarkt haben. 

Die Förderung gilt nur für Bienenstöcke, welche in der Gemeinde Völkermarkt aufgestellt sind. 

Auf die Gewährung der Förderung nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch, die Zuschüsse werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Grundlage für die Auszahlung der Förderung ist die Meldung gem. § 5 Abs. 2 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz und die VIS-Registrierung.


2) Fördersumme

€ 15,00 pro gemeldetem Bienenvolk/Jahr jedoch eine maximale Fördersumme von € 375,00. Das entspricht einer maximalen Förderung von 25 Bienenvölkern.


3) Antragstellung und erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular (liegt im Gemeindeamt auf)
  • Kopie der Meldung gemäß § 5 Abs. 2 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz
  • V I S - Registrierungsnummer

4) Rückerstattung

Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse sind zurückzuzahlen.



Forstwirtschaft

Stadtwald der Stadtgemeinde Völkermarkt

Der Forstbesitz der Stadtgemeinde Völkermarkt besteht aus 4 größeren Revieren – dem Stadtwald, dem Lilienberg, dem Strutzikogel und dem Revier St. Peter. Weiters befinden sich noch vereinzelte Waldflächen im Bereich Steinkogel, sowie im Mühlgraben und in der Stauseebucht sowie in den ehemaligen Altgemeinden im Besitz der Stadtgemeinde.

Die Gesamtwaldfläche beträgt rd. 250 ha, wovon ca. 245 ha als Wirtschaftswald einzustufen sind.

Die Bewirtschaftung erfolgt auf Basis der Nachhaltigkeitsprinzipien einer modernen Forstwirtschaft, der Schwerpunkt wird auf die Kulturpflege sowie die Durchforstungen und die Forcierung der Naturverjüngung gelegt werden. Endnutzungen, sprich Kahlschläge, werden so gut es geht vermieden, sind aber durch die in den letzten Jahren steigenden Borkenkäferkalamitäten leider nicht ganz auszuschließen.

Neben der Wirtschaftsfunktion hat der Forstbesitz aber auch eine entsprechende Bedeutung als Erholungs- und Wohlfahrtsraum für die Bevölkerung. Gerade im unmittelbaren Bereich zu den Siedlungsgebieten wird unsere Waldfläche von der Bevölkerung sehr gerne als Erholungsraum, vom Spaziergänger bis zur sportlichen Läuferin, genutzt. Daher werden auch diese Einflusskriterien und die Sicherheitsmaßnahmen bei der Bewirtschaftung berücksichtigt.

Seit Mitte 2009 wird die forstliche Betreuung von Fö. Ing. Karl Eisner durchgeführt. Sämtliche Anfragen den Stadtwald betreffend sind bitte daher an Fö. Karl Eisner+43 676 / 96 02 980 zu richten.