Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtgemeinde Völkermarkt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technische Prüfung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie am Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für voelkermarkt.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten, nicht vollständig barrierefreien Dokumente teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 “ beziehungsweise mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einzelne auf der Website bereitgestellte PDF- oder Office-Dokumente, insbesondere ältere Dateien und von externen Dritten übermittelte Dokumente, sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung sämtlicher dieser Dokumente stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die unten angeführten Kontaktdaten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.03.2025 erstellt und zuletzt am 14.07.2026 überprüft und aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt. Das Reaudit erfolgte anhand einer repräsentativen Stichprobe nach WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Thomas Trad, thomas.trad@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten einreichen.
Beschwerden können über das elektronische Beschwerdeformular eingebracht werden. Die Gleichbehandlungsstelle prüft die Beschwerde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit.
Bei einer begründeten Beschwerde spricht die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vor.