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TAUWETTERBESCHRÄNKUNG 2026
BEITRAG VOM
06.02.2026
Aufgrund des vorherrschenden Tauwetters ist es zur Hinhaltung einer Gefährdung der Straßenbenützer erforderlich, auf Straßen und Wegen im Verwaltungsbereich der Stadtgemeinde Völkermarkt eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht zu verfügen.
In Anwendung des § 44b Abs. 1 der StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 52/2024, werden die Verkehrsbeschränkungen auf folgenden Straßen und Wegen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Völkermarkt ab 09. Feber 2026 verfügt und treten mit Anbringung der Verkehrszeichen gemäß § 52 Ziff. 9 c StVO „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht“ und der Zusatztafel „infolge Tauwetter“ in Kraft: