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Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeuges ohne Kennzeichen

BEITRAG VOM 21.04.2026

KFZ BMW blau und RENAULT SCENIC silber/grau, abgestellt auf öffentlichem Gemeindegrund auf der Parzelle 332/11 KG 76339 Völkermarkt - Forellenweg 8, 9100 Völkermarkt - Schotterparkplatz



Sehr geehrter/e Eigentümer/in,

gemäß § 89a StVO 1960 i.d.g.F. hat die Stadtgemeinde Völkermarkt die Entfernung von Gegenständen, die den Verkehr auf der öffentlichen Straße beeinträchtigen, zu veranlassen. Das Gleiche gilt auch bei einem Gegenstand, bei dem zu vermuten ist, dass sich der Inhaber dessen entledigen wollte, insbesondere, wenn ein Kraftfahrzeug ohne Kennzeichen abgestellt ist.

In Anwendung dieser Gesetzesstelle werden Sie aufgefordert, die im Forellenweg 8, 9100 Völkermarkt auf öffentlichem Gemeindegrund auf der Parzelle 332/11 KG 76339 Völkermarkt, ohne Kennzeichen abgestellten Kraftfahrzeuge der Marken BMW, blau und RENAULT SCENTIC silber/grau innerhalb einer Frist von 2 Monaten, beginnend ab Anschlagsdatum an der Amtstafel der Stadtgemeinde Völkermarkt, zu entfernen.

Sollte die Frist erfolglos verstreichen, geht das Eigentum an dem gegenständlichen Fahrzeug auf die Stadtgemeinde Völkermarkt über und wird von diesem entsorgt, wobei die Kosten der Entsorgung von Ihnen zu tragen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister:
Markus Lakounigg, MBA

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