Antragseinbringung vom:
02. Oktober 2023 bis 29. März 2024
Das Land Kärnten und die Gemeinden zahlen auch für 2023/2024 eine Heizkostenunterstützung aus.
Der Antrag auf Gewährung der Heizkostenunterstützung ist beim Stadtgemeindeamt Völkermarkt einzubringen.
Amtsgebäude II - Meldeamt Fr. Wedenig Zimmer 3