Nützliche Informationen zur Landtagswahl 2023
- Stichtag: 03. Jänner 2023
- Wahltag: 05. März 2023
- Vorzeitiger Wahltag: Freitag, 24. Februar 2023
von 17:00 - 20:00 Uhr im Wahlsprengel 1 - Foyer Neue Burg Großer Saal
Unterstützungserklärungen
Die Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war.
Die Bestätigung der Gemeinde kann nur erfolgen, wenn die genannte Person persönlich vor der Gemeindebehörde erscheint und die Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) nachgewiesen hat, die Unterstützungserklärung die Angaben über Familien- oder Nachname(ns) und Vorname(ns), Geburtsdatum und Wohnadresse, sowie den Namen der zu unterstützenden wahlwerbenden Partei enthält und die eigenhändige Unterschrift der in der Unterstützungserklärung genannten Person entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist.
Unterstützungserklärungen können während der Parteienverkehrszeiten bestätigt werden:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag & Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
im Rathaus | 2. Stock | Zimmer 22 / 23
Auflage des Wählerverzeichnisses
24.01. - 02.02.2023
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag & Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr
Montag 15:00 - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadtgemeinde Völkermarkt
Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!
Wahlkarten
Wahlkartenanträge können ab sofort
- persönlich/Vollmacht im Wahlamt bis Freitag, 03. März 2023 - 12:00 Uhr
- schriftlich (Ausweiskopie beilegen) bis Mittwoch, 01. März 2023
- Wählerverständigungskarte ausfüllen & retournieren bis Mittwoch, 01. März 2023
- Online unter www.wahlkartenantrag.at bis Mittwoch, 01. März 2023
gestellt werden.
Ab Montag, 13. Februar 2023 werden (sofern die Drucksorten bereits vorhanden sind) die Wahlkarten ausgestellt!
Wahlkartenbüro - Neue Burg Eingang Großer Saal
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!