Das Land Kärnten und die Gemeinden zahlen auch für 2021/2022 eine Heizkostenunterstützung aus. Der Antrag auf Gewährung der Heizkostenunterstützung ist beim Stadtgemeindeamt Völkermarkt einzubringen. Antragsfrist: 15. Oktober 2021 bis 15. März 2022.
Antragseinbringung vom
15. Oktober 2021 bis 15. März 2022
Heizkostenunterstützung in der Höhe von € 180,--
mit jeweiliger Einkommensgrenze netto / Monat*
Alleinstehende / Alleinerzieher
| € 960,00 |
Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
| € 1.510,00 |
Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)
| € 250,00 |
Alleinstehende(r) PensionistInnen (gilt nicht für Witwen/Witwer) die mind. 360
| € 1.070,00 |
Heizzuschuss € 110,--
mit jeweiliger Einkommensgrenze netto / Monat*
Alleinstehende / Alleinerzieher | € 1.190,00 |
Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.640,00 |
Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 250,00 |
*alle Beträge gerundet
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Bankverbindung mit IBAN und BIC
Als Einkommen gelten: Alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K-MSG, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Familienzuschüsse, Lehrlingsentschädigung, Stipendien, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld
Nicht als Einkünfte gelten: Familienbeihilfen, Pflegegelder, Wohnbeihilfe, Kriegsopferentschädigung
Die Vorlage von Rechnungen über das Heizmaterial ist nicht mehr erforderlich.
Der Antrag ist im Stadtgemeindeamt Völkermarkt bei Frau Roswita Wedenig, Montag - Freitag, von 8.00 - 12.00 Uhr, Rathaus, 2. Stock, Zi.Nr. 25, zu stellen.