Informationen zum Kärntner Heizzuschuss 2021/2022

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Das Land Kärnten und die Gemeinden zahlen auch für 2021/2022 eine Heizkostenunterstützung aus. Der Antrag auf Gewährung der Heizkostenunterstützung ist beim Stadtgemeindeamt Völkermarkt einzubringen. Antragsfrist: 15. Oktober 2021 bis 15. März 2022.

Antragseinbringung vom
15. Oktober 2021 bis 15. März 2022


 
Heizkostenunterstützung in der Höhe von € 180,--

mit jeweiliger Einkommensgrenze netto / Monat*

 Alleinstehende / Alleinerzieher

 

 € 960,00

 Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
 (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

 

 € 1.510,00

 Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

 

 € 250,00

 Alleinstehende(r) PensionistInnen (gilt nicht für Witwen/Witwer) die mind. 360
 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Ewerbstätigkeit erworben
 haben;

 

 € 1.070,00

Heizzuschuss € 110,--

mit jeweiliger Einkommensgrenze netto / Monat*

 Alleinstehende / Alleinerzieher  € 1.190,00
 Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
 (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) 
 € 1.640,00
 Zuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)  € 250,00

*alle Beträge gerundet
 

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC


Als Einkommen gelten: Alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K-MSG, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Familienzuschüsse, Lehrlingsentschädigung, Stipendien, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld 


Nicht als Einkünfte gelten: Familienbeihilfen, Pflegegelder, Wohnbeihilfe, Kriegsopferentschädigung

Die Vorlage von Rechnungen über das Heizmaterial ist nicht mehr erforderlich.

Der Antrag ist im Stadtgemeindeamt Völkermarkt bei Frau Roswita Wedenig, Montag - Freitag, von 8.00 - 12.00 Uhr, Rathaus, 2. Stock, Zi.Nr. 25, zu stellen.